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CHIROGRAPH
VON PAPST JOHANNES PAUL II.

ZUR ERRICHTUNG DER STIFTUNG
«POPULORUM PROGRESSIO»


 

Mein in verehrender Erinnerung gehaltener Vorgänger, Papst Paul VI., hat am 26. März 1969, Datum des zweiten Jahrestages des Erscheinens seiner Enzyklika »Populorum Progressio«, einen Fonds ins Leben gerufen, um den armen Landarbeitern und Kleinbauern zu helfen und zur Förderung der Agrarreform, der sozialen Gerechtigkeit sowie des Friedens in Lateinamerika, und dies gemäß der von den Bischöfen jenes Kontinentes gegebenen Richtlinien.

In diesem Jahr, in dem die Fünfhundert-Jahrfeier des Beginnes der Evangelisierung des Amerikanischen Kontinentes begangen wird und das Treffen der IV. Generalversammlung des Lateinamerikanischen Episkopates stattfindet, möchte ich diesen Ereignissen Gewicht verleihen durch die Einrichtung, im Staat der Vatikanstadt, einer selbständigen frommen Stiftung, die zum Ziel hat, die vollständige Entwicklung der Gemeinschaften der ärmsten bäuerlichen Bevölkerung Lateinamerikas zu fördern. Dies soll ein sichtbares Zeichen der solidarischen Liebe der Kirche sein gegenüber den Verlassensten und Schutzbedürftigsten, wie es die eingeborene Urbevölkerung, die Mestizen und die Afro-Amerikaner sind. Auf diese Weise möchte ich auch die Initiative meines erhabenen Vorgängers in seinem Sinne weiterführen.

Die Stiftung soll mit all denen zusammenarbeiten, die sich der leitvollen Situation der lateinamerikanischen Völker bewusst sind und für deren Gesamtentwicklung ihren Beitrag leisten wollen im Sinne einer gerechten und gebührenden Anwendung der Soziallehre der Kirche.

Zu diesem Zweck und kraft meiner höchsten apostolischen Autorität in der Kirche sowie meiner Souveränität im Vatikanstaat, gemäß dem Kanonischen Gesetzbuch, Kanon 331, Kanon 114 §§ 1 und 2, 115 § 3, 116 § 1, sowie Artikel 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates vom 7. Juni 1929 und Artikel 1 Absatz a) des Gesetzes über die Rechtsquellen vom 7. Juni 1929, II, errichte ich die selbständige Stiftung »Populorum Progressio« mit kanonischer öffentlicher Rechtspersönlichkeit und zivilrechtlicher Gültigkeit, mit Sitz im Vatikanstaat. Diese Stiftung soll ein Zeichen und ein Zeugnis des christlichen Strebens nach Brüderlichkeit und authentischer Solidarität sein. Die Stiftung wird durch die in der Vatikanstadt gültigen kanonischen und zivilen Gesetze geregelt sowie durch das beiliegende Statut, das ich nun genehmige.

Vatikanstadt, am 13. Februar 1992.

 

IOANNES PAULUS PP. II.

 

© Copyright 1992 - Libreria Editrice Vaticana



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