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LEO XIV.

GENERALAUDIENZ

Petersplatz
Mittwoch, 18. März 2026

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Liebe Brüder und Schwestern,
guten Tag und herzlich willkommen!

Heute möchte ich nochmals über das zweite Kapitel der Konzilskonstitution Lumen gentium (LG ) sprechen, das der Kirche als Volk Gottes gewidmet ist.

Das messianische Volk (LG  9) empfängt von Christus die Teilhabe am priesterlichen, prophetischen und königlichen Wirken, in dem seine Heilssendung umgesetzt wird. Die Konzilsväter lehren, dass Jesus, der Herr, durch den neuen und ewigen Bund ein Reich von Priestern errichtet hat, indem er seine Jünger zu einer »königlichen Priesterschaft« eingesetzt hat (1 Petr 2,9; vgl. 1 Petr 2,5; Offb 1,6). Dieses allgemeine Priestertum der Gläubigen wird durch die Taufe geschenkt, die uns befähigt, Gott im Geist und in der Wahrheit anzubeten und »den von Gott durch die Kirche empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen« (LG  11). Außerdem werden alle Getauften durch das Sakrament der Firmung »vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. So sind sie in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen« (ebd.). Diese Weihe steht an der Wurzel der gemeinsamen Sendung, die die geweihten Amtsträger und die gläubigen Laien vereint.

In diesem Zusammenhang sagte Papst Franziskus: »Auf das Gottesvolk zu blicken bedeutet, sich zu erinnern, dass wir alle als Laien in die Kirche aufgenommen worden sind. Das erste Sakrament, das unsere Identität für immer besiegelt und auf das wir immer stolz sein sollten, ist die Taufe. Durch sie und ›die Salbung mit dem Heiligen Geist werden die Getauften zu einem geistigen Bau und einem heiligen Priestertum geweiht‹ (Lumen gentium, 10)«, so dass »wir alle das heilige, gläubige Gottesvolk bilden« (Schreiben an den Präsidenten der päpstlichen Kommission für Lateinamerika, 19. März 2016).

Die Ausübung des königlichen Priestertums geschieht auf vielfältige Weise, die alle auf unsere Heiligung ausgerichtet sind, vor allem durch die Teilnahme am eucharistischen Opfer. Durch Gebet, Askese und tätige Nächstenliebe bezeugen wir so ein von der Gnade Gottes erneuertes Leben (vgl. LG  10). Das Konzil fasst es so zusammen: »Das heilige und organisch verfasste Wesen dieser priesterlichen Gemeinschaft vollzieht sich sowohl durch die Sakramente wie durch ein tugendhaftes Leben« (LG  11).

Ferner lehren die Konzilsväter, dass das heilige Volk Gottes auch am prophetischen Amt Christi teilhat (vgl. LG  12). In diesem Zusammenhang führt es das wichtige Thema des »Glaubenssinnes« und der »Übereinstimmung der Gläubigen« ein. Die Lehrkommission des Konzils erläuterte, dass dieser »sensus fidei« gleichsam eine Fähigkeit der ganzen Kirche ist, dank derer sie in ihrem Glauben die überlieferte Offenbarung erkennt, in Glaubensfragen zwischen dem Wahren und dem Falschen unterscheidet und gleichzeitig tiefer in sie eindringt und sie im Leben in größerer Fülle anwendet« (vgl. Acta Synodalia, III/1, 199). Den Glaubenssinn haben also die einzelnen Gläubigen nicht auf persönlicher Ebene, sondern als Glieder des Volkes Gottes in seiner Gesamtheit.

Lumen gentium richtet die Aufmerksamkeit auf letzteren Aspekt und setzt ihn in Beziehung zur Unfehlbarkeit der Kirche, der die Unfehlbarkeit des Papstes als ihr Diener innewohnt. Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27) kann im Glauben nicht irren und macht diese besondere Eigenschaft durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert (vgl. LG, 12). Die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen, zu der natürlich auch die Hirten gehören, kann im Glauben nicht irren: Das Organ dieser auf die Salbung des Heiligen Geistes gegründete Eigenschaft ist der übernatürliche Glaubenssinn des ganzen Volkes Gottes, der in der Übereinstimmung der Gläubigen zum Ausdruck kommt. Aus dieser Einheit, die das kirchliche Lehramt bewahrt, folgt, dass jeder Getaufte aktives Subjekt der Evangelisierung und berufen ist, konsequentes Zeugnis von Christus zu geben gemäß der prophetischen Gabe, die der Herr seiner ganzen Kirche schenkt.

Der Heilige Geist, der vom auferstandenen Jesus zu uns kommt, »verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden. Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen« (LG  12). Ein besonderer Beweis für diese charismatische Lebenskraft ist das geweihte Leben, das durch das Wirken der Gnade beständig keimt und blüht. Auch die kirchlichen Vereinigungen sind ein leuchtendes Beispiel für die Vielfalt und die Fruchtbarkeit der geistlichen Früchte zum Aufbau des Gottesvolkes.

Meine Lieben, wecken wir in uns das Bewusstsein und die Dankbarkeit dafür, dass wir das Geschenk empfangen haben, zum Volk Gottes zu gehören – und auch für die Verantwortung, die dies mit sich bringt.

 

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Liebe Brüder und Schwestern deutscher Sprache, leben wir das gemeinsame Priestertum der Getauften in Werken der Buße, in der Nächstenliebe und in der treuen und eifrigen Teilnahme an der heiligen Messe. Auf diese Weise können unsere guten Werke zu „geistigen Opfern werden, die Gott durch Jesus Christus wohlgefällig sind“ (vgl. 1 Petr 2,5).