Liebe Brüder und Schwestern!
In dieser letzten Katechese über die Konstitution Sacrosanctum Concilium möchte ich heute über die Gründe sprechen, aus denen heraus die Konzilsväter eine Reform der Liturgie voranbringen wollten. In diesem Zusammenhang ist der dritte Brief vom Konzil, den Kardinal Giovanni Battista Montini, damals Erzbischof von Mailand, am 28. Oktober 1962 an die Gläubigen seiner Kirche sandte, sehr aufschlussreich. Die Liturgie, so schrieb er, »bringt sowohl das Göttliche als auch das Menschliche aufrichtig zum Ausdruck. Sie ist eine Sprache. Sie ist einerseits Träger göttlicher Lehre, sie ist die Stimme des Gesprächs mit Gott. Gewiss kann sie auf die didaktische Funktion nicht verzichten, und sie muss dem Glauben und der Frömmigkeit die Möglichkeit geben, sich unmittelbar verständlich auszudrücken«1 . Von diesen Überzeugungen bewegt sagte der spätere heilige Papst Paul VI., dass die Gläubigen »nicht stumm und passiv bleiben können und dürfen. Ihre physische Anwesenheit ist mit ihrer geistigen Abwesenheit unvereinbar«2 .
Diese Aussagen stehen ganz offensichtlich im Einklang mit denen, die später unter der Nr. 48 der Konzilskonstitution erscheinen: »So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, dass die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Chris-tus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen.« Diesen Worten ist ein erneuertes Bewusstsein für die Bedeutung der Liturgie zu entnehmen. Durch die rituellen Handlungen der Kirche wird das Heilswirken vergegenwärtigt und die Möglichkeit geboten, eine wahre Beziehung zu Gott zu leben und mit dem Heilsgeschehen in Berührung zu kommen. Da die Gesten, die Worte der heiligen Liturgie entscheidend sind, um diese Erfahrung umzusetzen, kann die Teilnahme der Gläubigen nicht passiv sein.
Indem die Konzilsreform das in den Mittelpunkt gestellt hat, was das Herz der kirchlichen Erfahrung ausmacht, wollte sie die Liturgie erstrahlen lassen als »die erste Quelle jener Verbindung mit Gott […], in der das göttliche Leben uns selbst mitgeteilt wird«3 . Aus dieser Überzeugung heraus entstand die Notwendigkeit, allen Gläubigen den Reichtum der biblischen Texte und der Gebete besser zugänglich zu machen und die Feierordnung gegenüber der in den damals geltenden liturgischen Büchern vorgesehenen geradliniger zu machen.
Denn als lebendige Wirklichkeit war die Liturgie im Laufe der Jahrhunderte stets Entwicklungen und Veränderungen unterworfen. Das Lehramt hat ihre Formen an die Erfordernisse der verschiedenen Zeiten angepasst. Es überrascht daher nicht, dass auch das Zweite Vatikanische Konzil, mit Hochachtung gegenüber dem Schatz der Überlieferung und gerade damit die Gläubigen ihn sich zunutze machen können, eine Revision der liturgischen Bücher für notwendig hielt.
Das Ziel, das den Konzilsvätern am Herzen lag, wird unter der Nr. 21 der Konstitution Sacrosanctum Concilium zum Ausdruck gebracht: »Damit das christliche Volk in der heiligen Liturgie die Fülle der Gnaden mit größerer Sicherheit erlange, ist es der Wunsch der heiligen Mutter Kirche, eine allgemeine Erneuerung der Liturgie sorgfältig in die Wege zu leiten. Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben. Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, dass sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen, und so, dass das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in vol-ler, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann.« Auf die Enzyklika Mediator Dei von Papst Pius XII. geht die Unterscheidung in der Liturgie zwischen göttlichen Bestandteilen, die unveränderlich sind, und menschlichen Bestandteilen zurück. Diese »können, den Forderungen der Zeiten, Umstände und Seelen entsprechend, mannigfache Umgestaltungen erfahren, so wie sie die kirchliche Hierarchie unter dem Beistand des Heiligen Geistes gutheißt« (Acta Apostolicae Sedis 39, 1947, 541-542).
Im Übrigen kam der Wunsch nach einer »allgemeinen Reform« nicht unvermittelt auf, sondern war bereits im Handeln der Päpste zum Ausdruck gekommen, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts aufeinander folgten, in Übereinstimmung mit den Anliegen der Liturgischen Bewegung. Die Aussage, dass die Gläubigen den Feiern nicht »wie Außenstehende und stumme Zuschauer« beiwohnen sollen, war bereits in der Apostolischen Konstitution Divini Cultus von Papst Pius XI. zu finden. Außerdem können die Maßnahmen von Pius XII. zur Ordnung der Riten der Karwoche erwähnt werden: Er legte sie wieder auf die Stunden zurück, die den österlichen Ereignissen entsprachen, nachdem sie über Jahrhunderte auf die Morgenstunden vorverlegt worden waren. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Johannes XXIII. eine Vereinfachung der Rubriken des Breviers und des Messbuchs für notwendig hielt, die er mit dem Motu proprio Rubricarum instructum vom 25. Juli 1960 approbierte, in dem er es gleichzeitig dem angekündigten Ökumenischen Konzil überließ, die grundlegenden Prinzipien für eine Liturgie-reform vorzuschlagen.
Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil beschlossene Liturgiereform steht somit in einer Linie mit der lebendigen Tradition der Kirche. Ihr rechtes Verständnis gestattet es auch, die Missbräuche abzulehnen, die in der nachkonziliaren Zeit in einigen Bereichen der Kirche aufgetreten sind – und leider manchmal auch heute noch auftreten –, wenn einige Prinzipien, die der Reform selbst zugrunde lagen, verabsolutiert oder falsch verstanden werden.
In diesem Zusammenhang lohnt es sich, in Erinnerung zu rufen, dass es in der Konzilskonstitution heißt: »Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das ›Sakrament der Einheit‹ ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein« (Sacrosantum Concilium, 26).
Daher ist es eine wesentliche Verantwortung der Hirten, der Bischöfe, aber auch jedes einzelnen Priesters, eine Liturgie zu bewahren und zu fördern, die unter Achtung der liturgischen Normen den Glanz edler Einfachheit in sich trägt (vgl. Nr. 34) und so die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche zum Ausdruck bringt. Eine solche Liturgie wird auch ein grundlegendes Mittel der Evangelisierung sein, das Werkzeug der Gnade, durch das wir, wie das Konzil lehrt, lernen können, uns selbst darzubringen, auf dass wir durch Christus, den Mittler, zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen (vgl. Nr. 48).
Fußnoten
(1) G. B. Montini, »Terza lettera dal Concilio«, Rivista Diocesana Milanese 51 (1962) 921-923: 922.
(2) Ebd.
(3 )Ansprache von Papst Paul VI. zum feierlichen Abschluss der zweiten Sitzungsperiode des Konzils (4. Dezember 1963).
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Liebe Pilger deutscher Sprache, ich lade euch an, an der heiligen Liturgie im Bewusstsein teilzunehmen, dass sie Höhepunkt des Tuns der Kirche ist und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt. Auf diese Weise richten wir unser Leben auf das immerwährende Lob Gottes aus und machen uns bereit, die Gnaden zu empfangen, die zu unserer Heiligung notwendig sind.
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