ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES DES TRIBUNALS DES STAATES DER VATIKANSTADT
ANSPRACHE VON PAPST LEO XIV.
Benediktionsaula
Samstag, 14. März 2026
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Eminenzen und Exzellenzen,
sehr geehrte zivile und militärische Obrigkeiten,
verehrte Mitglieder der Gerichtsbarkeit des Staates der Vatikanstadt,
liebe Brüder und Schwestern!
Ich freue mich, euch heute anlässlich der Eröffnung des Gerichtsjahres des Tribunals der Vatikanstadt zum ersten Mal zu begegnen. An jeden von euch begrüße ich herzlich, begleitet von der Dankbarkeit für den Dienst, den ihr in der schwierigen und wertvollen Aufgabe der Gerichtsbarkeit leistet. Eure diskrete und stille Arbeit trägt bedeutend zum reibungslosen Betrieb der institutionellen Ordnung des Staates und auf tieferer Ebene zur Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung, die ihn trägt, bei. Die wahre Gerechtigkeit kann jedoch nicht nur in den technischen Kategorien des positiven Rechts verstanden werden. Im Licht der Sendung, an der sich das Handeln der Kirche ausrichtet, erscheint sie auch als Übung einer geordneten Form der Nächstenliebe, die in der Lage ist, die Gemeinschaft zu wahren und zu fördern.
In dieser ersten Begegnung möchte ich daher einige Überlegungen zum Verhältnis, das zwischen der Gerichtsbarkeit und dem Wert der Einheit besteht, mit euch teilen.
Die christliche Überlieferung hat in der Gerechtigkeit immer eine grundlegende Tugend für die Ordnung des persönlichen und des gemeinschaftlichen Lebens erkannt. In diesem Zusammenhang hat der heilige Augustinus daran erinnert, dass die Ordnung der Gesellschaft aus der Ordnung der Liebe hervorgeht: »Ordinata dilectio est iustitia«(1), wie er sagte. Wenn die Liebe richtig geordnet ist, wenn Gott im Mittelpunkt steht und der Nächste in seiner Würde anerkannt wird, dann findet das ganze persönliche und gesellschaftliche Leben zu seiner rechten Ausrichtung zurück.
Aus dieser Ordnung der Liebe geht auch die Ordnung der Gerechtigkeit hervor. Denn die wahre Liebe ist nie willkürlich oder ungeordnet, sondern erkennt die Wahrheit der Beziehungen und die Würde eines jeden Menschen an. Daher ist die Gerechtigkeit nicht nur ein Rechtsprinzip, sondern eine Tugend, die dazu beiträgt, die Gemeinschaft aufzubauen und das Leben der Gemeinschaft zu stabilisieren. Die theologische und rechtliche Reflexion der christlichen Überlieferung hat diese Perspektive weiter vertieft. Insbesondere definiert der heilige Thomas auf der Grundlage des römischen Rechts die Gerechtigkeit als »constans et perpetua voluntas ius suum unicuique tribuendi«, also als den standhaften und beständigen Willen, jedem das zu geben, was ihm gebührt.(2) Mit dieser Definition hebt der »Doctor Angelicus« den bleibenden und objektiven Charakter der Gerechtigkeit hervor, der nicht von nebensächlichen Interessen abhängt, sondern in der Wahrheit eines jeden Menschen und in der Suche nach dem Gemeinwohl verwurzelt ist. Nicht ohne Grund sagt er auch: »Iustitia ad bonum commune ordinatur.«(3) Im Licht dieser Überlieferung versteht man auch die tiefe Verbindung zwischen Gerechtigkeit und Liebe. Die theologische Weisheit hat diese Beziehung durch die Aussage zum Ausdruck gebracht, dass »caritas perfecta, perfecta iustitia est«(4), denn in der Fülle der Liebe findet die Gerechtigkeit ihre wahre Vollendung. Daraus folgt, dass dort, wo es keine wahre Gerechtigkeit gibt, auch kein wahres Recht bestehen kann, denn das Recht selbst geht aus der Anerkennung der Wahrheit des Seins und der Würde eines jeden Menschen hervor. So verstanden ist die Gerechtigkeit die Kardinaltugend, die uns auffordert, »die Rechte eines jeden zu achten und in den menschlichen Beziehungen jene Harmonie herzustellen, welche die Rechtschaffenheit gegenüber den Personen und dem Gemeinwohl fördert«(5). In dieser Erkenntnis öffnet sich der Weg zur Liebe, denn nur dann, wenn die Beziehungen der Wahrheit gemäß geordnet sind, wird jene Gemeinschaft möglich, die die höchste Frucht der Liebe ist.
Die Wiederherstellung der Gerechtigkeit wird also zur Voraussetzung für das Entstehen der Liebe, die eine Gabe des Heiligen Geistes und das Prinzip der Einheit in der Kirche ist. In dieser Perspektive versteht man auch, dass Liebe und Wahrheit nicht voneinander getrennt werden können: Nur wenn man liebt, erkennt man die Wahrheit, und die Liebe zur Wahrheit führt zur Entdeckung der Liebe als ihrer Vollendung. Aus diesem Grund wird die Gerechtigkeit, wenn sie ausgewogen und wahrheitsgetreu geübt wird, zu einem der solidesten Faktoren der Einheit in der Gemeinschaft. Sie spaltet nicht, sondern stärkt die Bindungen, die die Menschen vereinen, und trägt zum Aufbau jenes gegenseitigen Vertrauens bei, das das geordnete Zusammenleben ermöglicht.
Im Kontext des Staates der Vatikanstadt nimmt die Aufgabe der Gerichtsbarkeit eine besonders herausragende Bedeutung an. Denn die Gerichtsbarkeit ist nicht auf die Lösung der Streitfälle beschränkt, sondern trägt zum Schutz der Rechtsordnung und zur Glaubwürdigkeit der Institutionen bei. Die Wahrung der Verfahrensgarantien, die Unparteilichkeit des Richters, die Umsetzung des Rechts auf Verteidigung und die vernünftige Prozessdauer sind nicht nur technische Mittel des Gerichtsverfahrens. Sie stellen die Voraussetzungen dar, unter denen die Ausübung der Rechtsprechung besonderes Ansehen erhält und zur institutionellen Stabilität beiträgt.
In einer Ordnung wie der des Staates der Vatikanstadt, die im Dienst der Sendung des Nachfolgers Petri steht, da sie dem Heiligen Stuhl auch auf internationalem Gebiet zur Unabhängigkeit verhilft (vgl. Lateranvertrag, Präambel), bekommt die Rechtsprechung noch größere Bedeutung. Denn die Gerichtsbarkeit trägt auch zum Schutz jenes Wertes der Einheit bei, der ein wesentliches Element des kirchlichen Lebens darstellt.
Das Gerichtsverfahren ist in dieser Hinsicht nicht einfach nur der Ort, an dem der Konflikt zwischen gegensätzlichen Ansprüchen ausgetragen wird, sondern es wird zu einem geordneten Raum, in dem der Streitfall durch die geregelte Auseinandersetzung zwischen den Parteien und das unparteiliche Eingreifen des Richters wieder in einen Horizont der Wahrheit und der Gerechtigkeit zurückgeführt wird. In dieser Hinsicht ist es nützlich, erneut die Lehre des heiligen Augustinus in Erinnerung zu rufen, dass »ohne Gerechtigkeit ein Staat nicht geleitet werden könne; wo also die wahre Gerechtigkeit mangelt, da kann es auch kein Recht geben. Denn was nach Recht geschieht, geschieht ohne weiteres gerechterweise; was dagegen ungerechterweise geschieht, kann auch nicht nach Recht geschehen. […] So kann da, wo die Gerechtigkeit mangelt, von einem Staate keine Rede sein. Nun ist aber Gerechtigkeit die Tugend, die jedem das Seine zuteilt. Wie kann man also von Gerechtigkeit beim Menschen reden, wenn nichts Geringeres als eben der Mensch dem wahren Gott entzogen wird?«(6)
Liebe Brüder und Schwestern, euer Dienst nimmt also außer einem institutionellen auch einen zutiefst kirchlichen Wert an. Durch die aufmerksame Bestandsaufnahme, das respektvolle Anhören der beteiligten Menschen und die richtige Anwendung der Gesetze, um die Ordnungsprinzipien treu zu vertreten, habt ihr teil an einer Sendung, die juristisch und geistlich zugleich ist.
Die Gerichtsbarkeit in der Kirche ist keine reine technische Anwendung der Gesetze, sondern ein Amt im Dienst des Gottesvolkes. Sie verlangt außer Rechtskompetenz auch Weisheit, Ausgewogenheit und eine beständige Suche nach der Wahrheit in der Liebe. Jede Entscheidung, jedes Verfahren und jedes Urteil müssen jene Suche nach der Wahrheit widerspiegeln, die dem Leben der Kirche zugrunde liegt. Wenn die Gerichtsbarkeit mit Rechtschaffenheit und Treue zur Wahrheit geübt wird, wird sie zu einem Faktor der Stabilität und des Vertrauens innerhalb der Gesellschaft und bringt als natürliche Folge die Einheit hervor. Erbringt diesen Dienst also weiterhin mit Rechtschaffenheit, Klugheit und im Geiste des Evangeliums. Möge die Gerechtigkeit stets von der Wahrheit erleuchtet und von der Barmherzigkeit begleitet sein, denn beide finden ihre Fülle in Christus. So wird das Recht, mit Aufrichtigkeit und kirchlichem Geist angewandt, zu einem wertvollen Werkzeug, um die Gemeinschaft aufzubauen und die Einheit des Gottesvolkes zu stärken.
Ich vertraue eure Arbeit der Fürsprache der Jungfrau Maria, Mutter der Kirche, an, auf dass sie euch mit ihrem Schutz begleiten möge. Und von Herzen erteile ich euch den Apostolischen Segen, Unterpfand der Gemeinschaft und des Friedens für euch und für euren Dienst an der Gerechtigkeit, an der Wahrheit und an der Einheit. Danke.
Fußnoten
1 Hl. Augustinus, De civitate Dei, XV, 22.
2 Vgl. Dig. 1.1.10; Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II-II, q. 58, a. 1.
3 Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II-II, q. 58, a. 5
4 Hl. Augustinus, De natura et gratia, 70, 84.
5Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1807.
6 Hl. Augustinus, De civitate Dei, XIX, 21, 1.
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