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DEKRET

 Über die Einschreibung der Feier

des heiligen John Henry Newman, Priester und Kirchenlehrer,

in den Römischen Generalkalender

 

Das gütige Licht der Gnade Gottes, das zur Offenbarung für die Heiden in die Welt kam (vgl. Lk 2,32), führte John Henry Newman dazu, Frieden in der katholischen Kirche zu finden und hat ihn so sehr bestärkt, dass er selbst sagen konnte: „Gott hat mich dazu geschaffen, ihm einen bestimmten Dienst zu leisten. Ich habe Anteil an diesem großen Werk als Glied einer Kette, als Verbindungsgelenk zwischen den Menschen. Er hat mich nicht für nichts erschaffen.“ Kardinal Newman hat sich tatsächlich im Verlauf seines langen Lebens unermüdlich eingesetzt im Dienst an seiner Berufung, und zwar diente er durch intellektuelle Forschung, Predigt, dazu auch Lehre und widmete sich den Armen und Geringsten.

       Sein lebhafter Geist hat uns in der Theologie und Ekklesiologie bleibende Denkmäler von großer Bedeutung sowie poetische Werke und für die Frömmigkeit geschaffene Verse hinterlassen. Sein beständiges Bemühen, von den Schatten und Bildern zur Fülle der Wahrheit weiterzugehen, ist für alle Jünger des auferstandenen Herrn beispielhaft geworden. Da nun der heilige John Henry als strahlender Leitstern der durch die Geschichte pilgernden Kirche anerkannt ist, kann er in besonderer Weise und zu Recht zu den anderen heiligen Lehrern, die im Römischen Generalkalender eingeschrieben sind, gezählt werden.

       Daher hat Papst LEO XIV. mit Blick auf die jüngste Erklärung, die ihm den Titel eines Kirchenlehrers verliehen hat, einem heiligen Hirten von solchem Gewicht für die universale Gemeinschaft der Gläubigen, entschieden, dass der heilige John Henry Newman, Priester und Kirchenlehrer, in den Römischen Generalkalender eingeschrieben werde und sein nichtgebotener Gedenktag alljährlich am 9. Oktober von allen gefeiert werde.

Der neue Gedenktag soll also allen liturgischen Kalendern und Büchern für die Feier der Messe und der Stundenliturgie eingefügt werden, wobei man die liturgischen Texte, die diesem Dekret beigefügt sind, verwenden soll. Ihre Übersetzung haben die Bischofskonferenzen zu besorgen, zu approbieren und nach der confirmatio durch dieses Dikasterium herauszugeben.

Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind hiermit aufgehoben.

Vom Sitz des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 9. November 2025, dem Fest der Weihe der Lateranbasilika.

 

Arthur Kard. Roche

Präfekt

 

 

 Vittorio Francesco Viola, O.F.M.

Erzbischof Sekretär