JOHANNES PAUL II.
GENERALAUDIENZ
Mittwoch, 13. August 1980
Der Inhalt des Gebotes ‚Du sollst nicht die Ehe brechen‘
1. Die Analyse der Aussage Christi in der Bergpredigt, wo er vom Ehebruch spricht und von der Lüsternheit, die er »im Herzen begangenen Ehebruch« nennt, muß von den ersten Worten dieser Aussage ausgehen. Christus sagt: »Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen . . .« (Mt 5, 27). Er hat das Gebot Gottes im Sinn, jenes, das auf der Tafel der 10 Gebote an sechster Stelle steht. Es gehört zur sogenannten zweiten Tafel des Gesetzes, das Mose von Gott-Jahwe empfangen hatte. Versuchen wir, uns zunächst in die unmittelbaren Hörer der Bergpredigt hineinzuversetzen, die also die Worte Christi selber gehört haben. Sie sind Söhne und Töchter des auserwählten Volkes, und dieses Volk hatte von Gott-Jahwe selber das Gesetz und auch die Propheten erhalten, die wiederholt im Verlauf der Jahrhunderte gerade das Verhalten diesem Gesetz gegenüber, nämlich seine zahlreichen Übertretungen, getadelt hatten. Auch Christus spricht von ähnlichen Übertretungen. Noch mehr freilich spricht er von einer Auslegung des Gesetzes durch Menschen, bei der die richtige Bedeutung von Gut und Böse, wie sie der göttliche Gesetzgeber ausdrücklich gewollt hat, aufgehoben wird und verschwindet. Das Gesetz ist nämlich vor allem ein Mittel – ein unerläßliches Mittel –, damit die »Gerechtigkeit überfließe« (so übersetzte man früher die Worte von Mt 5, 20). Christus will, daß diese Gerechtigkeit »größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer«. Er lehnt jene Deutung ab, die sie im Verlauf der Jahrhunderte dem eigentlichen Inhalt des Gesetzes gegeben hatten, als sie diesen Inhalt, d. h. den Plan und den Willen des Gesetzgebers, teilweise den vielfältigen Schwächen und Grenzen des menschlichen Willens unterwarfen, die von der dreifachen Begierlichkeit herstammen. Heraus kam eine kasuistische Deutung, und sie hatte sich an die Stelle der ursprünglichen Sicht von Gut und Böse gesetzt, wie sie mit dem Gesetz des Dekalogs verbunden war. Wenn Christus das Ethos umwandeln will, dann will er vor allem die grundlegende Klarheit der Auslegung zurückgewinnen: »Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen« (Mt 5, 17). Vorbedingung für das Erfüllen ist das richtige Verständnis. Das gilt nun u. a. auch für das Gebot »Du sollst nicht die Ehe brechen«.
2. Wer auf den Seiten des Alten Testaments die Geschichte des auserwählten Volkes von der Zeit Abrahams an verfolgt, wird auf sehr viele Tatsachen stoßen, die erweisen, wie dieses Gebot praktisch gehandhabt wurde und wie im Gefolge dieser Praxis die kasuistische Deutung des Gesetzes entstand. Vor allem ist bekannt, daß die Geschichte des Alten Testaments ein Schauplatz für den systematischen Abfall von der Einehe ist, was für das Verständnis des Verbotes: »Du sollst nicht die Ehe brechen« fundamentale Bedeutung haben mußte. Der Verzicht auf die Einehe war vor allem zur Zeit der Patriarchen von dem Wunsch nach Kindern, nach zahlreichen Kindern bestimmt. Dieses Verlangen reichte derart tief, und die Zeugung von Nachkommenschaft galt so offensichtlich als das wesentliche Ziel der Ehe, daß die Frauen, die ihre Männer liebten, ihnen aber keine Kinder schenken konnten, aus eigenem Antrieb diese Männer, von denen sie geliebt wurden, baten, »auf ihren Knien« das von einer anderen Frau geborene Kind entgegennehmen zu dürfen, z. B. das einer Dienerin, einer Sklavin. So tat es Sarai bei Abram (1) und Rachel bei Jakob (2). Diese beiden Erzählungen verdeutlichen das moralische Klima, in dem die 10 Gebote praktiziert wurden. Sie zeigen auf, wie das israelitische Ethos für die Annahme des Gebotes: »Du sollst nicht die Ehe brechen« vorbereitet war und wie dieses Gebot in der ältesten Überlieferung des Volkes angewandt wurde. Tatsächlich besaßen die Patriarchen in Israel höchste Autorität, und diese hatte religiösen Charakter. Sie stand in enger Verbindung mit dem Bund und mit der Verheißung.
3. Das Gebot »Du sollst nicht die Ehe brechen« änderte diese Überlieferung nicht. Alles weist darauf hin, daß seine weitere Entwicklung sich nicht auf die eher ungewöhnlichen Motive beschränkte, die dem Verhalten von Abram und Sarai oder von Jakob und Rachel zugrundelagen. Wenn wir z. B. die bedeutendsten Vertreter Israels nach Mose, nämlich die Könige David und Salomo, betrachten, so bezeugt die Darstellung ihres Lebens, daß sich die tatsächliche Polygamie durchgesetzt hatte – und die Gründe dafür lagen zweifellos in der Begierlichkeit. In der Geschichte Davids, der ebenfalls mehrere Frauen hatte, muß nicht nur die Tatsache überraschen, daß er sich die Frau eines Untergebenen nahm, sondern auch, daß er sich klar bewußt war, einen Ehebruch begangen zu haben. Diese Tatsache wie auch die Reue des Königs werden ausführlich und eindrucksvoll geschildert (3). Unter Ehebruch versteht man nur die Inbesitznahme der Frau eines anderen, während der Besitz weiterer Frauen neben der ersten nicht als Ehebruch gilt. Die ganze Tradition des Alten Bundes zeigt, daß dem Gewissen der aufeinanderfolgenden Generationen des auserwählten Volkes und ihrem Ethos die tatsächliche Notwendigkeit der Einehe, und zwar als wesentliche und unverzichtbare Folgerung aus dem Gebot »Du sollst nicht die Ehe brechen«, nicht klar war.
4. Auf diesem Hintergrund sind auch alle Bemühungen zu sehen, den spezifischen Inhalt des Gebotes »Du sollst nicht die Ehe brechen« in die öffentliche Gesetzgebung einzufügen. Das bezeugen die Bücher der Bibel, in denen die gesamte alttestamentliche Gesetzgebung ausführlich dargestellt wird. Betrachtet man diese Gesetzgebung dem Buchstaben nach, so ergibt sich, daß sie entschieden und ohne Ansehen der Person den Ehebruch bekämpft und dafür radikale Mittel einsetzt, eingeschlossen die Todesstrafe (4). Sie tut das jedoch unter praktischer Beibehaltung der Polygamie, ja sie legalisiert diese vollständig, wenigstens indirekt. So wird also der Ehebruch lediglich in bestimmten Grenzen und im Rahmen der entscheidenden Voraussetzungen bekämpft, welche die wesentliche Form des alttestamentlichen Ethos ausmachen. Unter Ehebruch versteht man hier vor allem (und vielleicht ausschließlich) die Verletzung des Eigentumsrechts eines Mannes auf jede Frau, die vor dem Gesetz als seine Frau gilt (gewöhnlich ist es eine unter mehreren). Man versteht den Ehebruch dagegen nicht vom Standpunkt der Einehe aus, wie sie der Schöpfer eingesetzt hat. Wir wissen bereits, daß Christus sich auf den »Anfang« bezieht, zumal wenn es um dieses Argument geht (vgl. Mt 19, 8).
5. Sehr bezeichnend ist ferner die Situation, in der Christus sich der beim Ehebruch ertappten Frau annimmt und sie vor der Steinigung rettet. Er sagt den Anklägern: »Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als erster einen Stein auf sie« (Joh 8, 7). Und als sie die Steine fallen lassen und sich entfernen, sagt er zu der Frau: »Geh und sündige von jetzt an nicht mehr« (Joh 8, 11). Christus identifiziert also klar den Ehebruch mit der Sünde. Als er sich aber an jene wendet, die die Frau steinigen wollen, bezieht er sich nicht auf die Vorschriften des israelitischen Gesetzes, sondern spricht ausschließlich das Gewissen an. Die Unterscheidung von Gut und Böse, wie sie dem Gewissen des Menschen eingeschrieben ist, kann sich als tiefer und richtiger erweisen als der Inhalt einer gesetzlichen Norm.
Wie wir gesehen haben, entfaltete sich die Geschichte des Volkes Gottes im Alten Bund – wir haben sie nur an einigen Beispielen zu erläutern versucht – in erheblichem Umfang jenseits des normgebenden Inhalts des Gebotes Gottes »Du sollst nicht die Ehe brechen«. Sie ging sozusagen daran vorbei. Christus will nun diese Verfälschungen berichtigen. Daher seine Worte in der Bergpredigt.
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(1) Vgl. Gen 16, 2.
(2) Vgl. Gen 30, 3.
(3) Vgl. 2 Sam 11, 2-27.
(4) Vgl. Lev 20, 10; Dtn 22, 22.
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