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JOHANNES PAUL II.

GENERALAUDIENZ

Mittwoch, 22. Oktober 1980

 

Verwirklichung des Wertes des Leibes nach dem Plan des Schöpfers

1. Im Mittelpunkt unserer Betrachtungen bei den Mittwochsaudienzen steht schon seit längerer Zeit die Aussage Christi aus der Bergpredigt: »Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen« (Mt 5, 27–28). Diese Worte sind für die ganze in der Lehre Christi enthaltene Theologie des Leibes von grundlegender Bedeutung. Deshalb messen wir dem richtigen Verständnis und der gewissenhaften Auslegung dieser Worte mit Recht große Bedeutung bei. Bereits in unserer letzten Betrachtung haben wir festgestellt, dass die manichäische Lehre sowohl in ihren frühen wie in ihren späteren Äußerungen im Widerspruch zu diesen Worten steht. Denn aus dem hier besprochenen Abschnitt der Bergpredigt lässt sich durchaus keine Verdammung oder Anklage des Körpers herauslesen. Allenfalls lässt sich eine Verurteilung des menschlichen Herzens erkennen. Unsere bisher angestellten Überlegungen zeigen jedoch, dass, wenn die Worte von Matthäus 5, 27–28 überhaupt eine Anklage enthalten, Objekt dieser Anklage vor allem der Mensch der Begierde ist. Mit diesen Worten wird das Herz nicht so sehr angeklagt als vielmehr einem Gericht unterworfen oder, besser, zu einer kritischen, ja selbstkritischen Prüfung aufgerufen: ob es der fleischlichen Begierde unterlegen ist oder nicht. Wenn wir die tiefe Bedeutung von Matthäus 5, 27–28 zu ergründen suchen, müssen wir allerdings feststellen, dass das hier eingeschlossene Urteil über das »Begehren« als Akt der fleischlichen Begierde nicht eine Verneinung, sondern eine Bejahung des Leibes enthält: zusammen mit dem Geist bestimmt er nämlich die seinsmäßige Subjektivität des Menschen und hat an seiner Würde als Person teil. Das Urteil über die fleischliche Begierde hat also eine grundlegend andere Bedeutung als jene, welche die manichäische Ontologie des Leibes voraussetzt und die notwendigerweise aus ihr erwächst.

2. Der Leib ist in seinem Mann- bzw. Frausein »von Anfang an« dazu berufen, zu einer Kundgabe des Geistes zu werden. Er wird dies auch durch die eheliche Verbindung von Mann und Frau, wenn sie »ein Fleisch« werden. An anderer Stelle (vgl. Mt 19, 5–6) verteidigt Christus die unverletzlichen Rechte dieser Einheit, durch welche der Leib in seinem Mann- bzw. Frausein den Wert eines gewissermaßen sakramentalen Zeichens gewinnt; indem er mahnt, gegenüber der leiblichen Begierde wachsam zu sein, drückt er auch hier die gleiche Wahrheit über die ontologische Dimension des Körpers aus und bestätigt seine sittliche Bedeutung, wie es dem Ganzen seiner Lehre entspricht. Diese sittliche Bedeutung hat nichts mit der manichäischen Verwerfung des Leibes gemein; sie ist vielmehr tief vom Geheimnis der »Erlösung des Leibes« geprägt, von welcher der hl. Paulus im Römerbrief schreibt (vgl. Röm 8, 23). Die »Erlösung des Leibes« meint jedoch nicht, das ontologisch Böse sei ein Wesensmerkmal des menschlichen Körpers; es weist nur auf die Sündhaftigkeit des Menschen hin, durch die dieser unter anderem den klaren Sinn für die bräutliche Bedeutung des Leibes verloren hat, in welcher die innere Herrschaft und die Freiheit des Geistes zum Ausdruck kommt. Es handelt sich hier – wie wir schon früher festgestellt haben – um einen teilweisen, potentiellen Verlust, wo der Sinn für die bräutliche Bedeutung des Leibes sich gewissermaßen mit der Begehrlichkeit vermengt und leicht von ihr überwältigt und aufgesogen wird.

3. Eine entsprechende Auslegung der Worte Christi nach Matthäus 5, 27–28 sowie auch die Praxis, die dann das wahre Ethos der Bergpredigt verwirklichen soll, müssen im Denken und Verhalten völlig von manichäischen Elementen frei bleiben. Die manichäische Haltung müsste zu einer wenn auch nicht tatsächlichen, so doch wenigstens angestrebten »Ausschaltung« des Leibes führen, zu einer Leugnung des Wertes der menschlichen Geschlechtlichkeit, des Mann- oder Frauseins der menschlichen Person, oder zumindest zu ihrer bloßen »Duldung« in den Grenzen des von der Notwendigkeit der Fortpflanzung bestimmten »Bedürfnisses«. Nach den Worten Christi in der Bergpredigt hingegen ist das christliche Ethos von einem Wandel im Bewusstsein und in den Haltungen der menschlichen Person, des Mannes wie der Frau, gekennzeichnet, der den Wert des Leibes und der Geschlechtlichkeit kundtut und verwirklicht, wie sie nach dem ursprünglichen Plan des Schöpfers in den Dienst der Personengemeinschaft gestellt sind, welche den tiefsten Grund der menschlichen Sittlichkeit und Kultur bildet. Während für das manichäische Denken Leib und Geschlechtlichkeit sozusagen einen »Unwert« darstellen, sind sie für das Christentum stets ein »nicht hinreichend gewürdigter Wert«, wie ich noch besser erklären werde. Die zweite Haltung deutet an, wie das Ethos beschaffen sein muss, in dem das Geheimnis der Erlösung des Leibes sozusagen im geschichtlichen Boden der Sündhaftigkeit des Menschen Wurzel fasst. Das bringt die theologische Formel zum Ausdruck, die den Zustand des geschichtlichen Menschen als »Status naturae lapsae simul ac redemptae«, Stand der gefallenen und zugleich erlösten Natur, definiert.

4. Man muss im Licht dieser vielschichtigen Wahrheit über den Menschen die Worte Christi aus der Bergpredigt (Mt 5, 27–28) auslegen. Wenn sie auch eine gewisse »Anklage« gegen das menschliche Herz enthalten, so doch vielmehr noch einen Appell. Die Anklage des moralischen Übels, welches das der ungezügelten fleischlichen Begierde entsprungene Verlangen in sich birgt, ist gleichzeitig ein Appell zur Überwindung dieses Übels. Auch wenn der Sieg über das Böse in der Loslösung von ihm bestehen muss (daher die strengen Worte im Zusammenhang von Mt 5, 27–28), handelt es sich doch nur um die Abkehr vom bösen Akt (in unserem Fall vom inneren Akt der Begierde) und nicht um die Übertragung des negativen Charakters dieses Aktes auf sein Objekt. Eine solche Übertragung würde einer gewissen – wenn auch vielleicht nicht voll bewussten – Annahme des manichäischen »Unwertes« gleichkommen. Das würde keinen wahren und echten Sieg über das Böse des Aktes darstellen, der seinem sittlichen Charakter nach böse, also geistlich böse ist; ja, es bestünde die große Gefahr, die Handlung zum Schaden des Objekts zu rechtfertigen (hier liegt ja eben der eigentliche Irrtum des manichäischen Ethos). Es ist offensichtlich, dass Christus in Matthäus 5, 27–28 eine Abkehr vom Übel der Begierde (bzw. des lüsternen Blicks) fordert, doch lässt seine Aussage auf gar keinen Fall die Annahme zu, dass das Objekt jener Begierde, also die Frau, die der Mann lüstern ansieht, schlecht sei. (Diese Präzisierung scheint in manchen Erklärungen zu fehlen.)

5. Wir müssen also den Unterschied zwischen »Anklage« und »Appell« präzisieren. Da die gegen das Übel der Begierde gerichtete Anklage gleichzeitig ein Appell zu seiner Überwindung ist, muss folglich dieser Sieg mit dem Bemühen einhergehen, den echten Wert des Objekts zu entdecken, damit nicht im Menschen, in seinem Bewusstsein und in seinem Willen der manichäische »Unwert« Platz greift. Denn das Übel der Begierde, das heißt des Aktes, von welchem Christus in Mt 5, 27–28 spricht, macht deutlich, dass das Objekt, auf das er sich richtet, für das menschliche Subjekt einen »nicht hinreichend gewürdigten Wert« darstellt. Wenn in unserem Text der Bergpredigt (Mt 5, 27–28) das menschliche Herz der Begierde »angeklagt« (bzw. vor ihr gewarnt) wird, ist darin gleichzeitig der Aufruf enthalten, den vollen Sinn dessen zu entdecken, was in dem Akt der Begierde für ihn einen »nicht hinreichend gewürdigten Wert« darstellt. Die Worte Christi sind bekanntlich: »Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.« Den »im Herzen begangenen Ehebruch« kann und muss man als Minderung oder als Verarmung eines echten Wertes verstehen, als vorsätzliche Aberkennung des unverkürzten Wertes der Fraulichkeit. Die Worte von Matthäus 5, 27–28 fordern zur Neuentdeckung und Bekräftigung dieses Wertes und dieser Würde auf. Anscheinend versteht man die zitierten Worte aus Matthäus nur dann, wenn man ihre Bedeutung respektiert.

Zum Abschluss dieser knappen Ausführungen müssen wir noch einmal feststellen, dass das manichäische Verständnis von Leib und Geschlechtlichkeit des Menschen dem Evangelium wesensfremd ist und nicht der exakten Bedeutung der Worte Christi in der Bergpredigt entspricht. Der Appell zur Beherrschung der fleischlichen Begierde stammt eben aus der Bekräftigung der personalen Würde des Leibes und des Geschlechts und dient ausschließlich dieser Würde. Wer diesen Worten eine manichäische Sicht entnehmen wollte, befindet sich in einem grundlegenden Irrtum.

An eine deutsche Pilgergruppe

Herzlich grüße ich ferner die Pilgergruppe von Blinden aus Düren zusammen mit ihren Helfern und Begleitern. Ich freue mich über euer Kommen und bete für euch, daß euch Christus auf eurer Pilgerreise zu den Heiligen Statten mit ebenso großer Liebe begegnen möge, wie er den Blinden im Evangelium begegnet. Wenn er auch in seinem unerforschlichen Ratschluß eure äußeren Gebrechen nicht von euch nimmt, wird er euch um so mehr ermutigen und innerlich erleuchten, daß ihr euer Leben trotz großer Prüfungen als wahre Christen besteht und mit seiner Hilfe zum vollen Mannesalter Christi heranreift.

Dazu erteile ich euch und allen anwesenden Pilgern von Herzen den Apostolischen Segen.