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ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II.
AN EINE DELEGATION DES AMTES FÜR SCHULE UND BILDUNG
AUS DER ÖSTERREICHISCHEN DIÖZESE GRAZ-SECKAU


Donnerstag, 14. November 1991

 

Meine sehr geehrten Herren,

Sie alle, die Sie an der vom Amt für Schule und Bildung der Diözese Graz-Seckau durchgeführten Romfahrt teilnehmen, tragen Verantwortung für den Religionsunterricht in der Schule beziehungsweise für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Religionslehrer in den verschiedensten Schulformen. Ihnen allen gilt mein herzlicher Willkommensgruß.

Obwohl der Religionsunterricht - im Gegensatz etwa zur Gemeindekatechese - nicht nur vom Auftrag der Kirche, sondern auch vom Auftrag der Schule her in Ihrem Land begründet wird, so ist diese Aufgabe nach dem Selbstverständnis der Kirche und den zwischen Staat und Kirche getroffenen Vereinbarungen dennoch eingebunden in die Verkündigungstätigkeit der Kirche. Ich freue mich daher, Sie gerade auch als Mitarbeiter im pastoralen Dienst begrüßen zu können.

der gemeinsame Auftrag zur Evangelisierung kann freilich von Ihnen nur unter den Bedingungen der Schule verwirklicht werden. Diese sind heute nicht selten von der allgemeinen Säkularisierung der Lebensbereiche und einer deutlich erkennbaren Privatisierung des Religiösen geprägt.

Der Verlust an Transzendenz, ein allgemeiner Agnostizismus, das gewandelte Wertbewußtsein, vor allem aber die wachsende Indifferenz gegenüber dem Glauben und der Kirche sind nur einige Phänomene, die das Umfeld und die Arbeitswelt der Religionslehrer heute mitbestimmen.

Hinzu kommt, daß viele Eltern offensichtlich nicht mehr in der Lage sind, den Glauben an die Generation ihrer Kinder weiterzugeben.

Auch die Jugendarbeit in den Gemeinden vermag dieses Defizit religiöser Erziehung im Elternhaus in der Regel nicht mehr auszugleichen. Zwangsläufig richtet sich so ein Übermaß an Erwartungen und Ansprüchen an den Religionslehrer, die er kaum zufriedenstellend erfüllen kann. Sie ergeben sich aus seinen unterschiedlichen Funktionen: als Beamter des Staates und als Beauftragter der Kirche, als Lehrer seiner Schüler und als Partner der Eltern. Die Tatsache, daß trotzdem der Religionsunterricht vielerorts gelingt, ist zunächst dem Engagement einzelner Religionslehrer zu verdanken; sicher aber auch den vielen verdienstvollen Einrichtungen wie den Ihrigen, die ihnen konkrete Hilfestellung vermitteln. Auch wenn sich manche Religionslehrer heute in einer schwierigen Situation befinden, können sie dennoch spüren, daß ihr Dienst notwendiger denn je ist. Es geht dabei nicht nur um Interessen der Kirche; auch zur Humanisierung der Schule selbst und zur Verwirklichung ihrer spezifischen Ziele bedarf es des Religionsunterrichts.

Angesichts dieser Situation möchte ich Ihren Blick auf drei Aufgaben lenken, die für Ihre Institute und Einrichtungen in der unmittelbaren Zukunft von Wichtigkeit sind:

1. Sie alle wissen, daß das Gelingen religiöser Erziehung wesentlich abhängt von der Übereinstimmung und der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Träger dieser Erziehung: Familie - Schule - Gemeinde. Eine wichtige Aufgabe der Fort- und Weiterbildung besteht daher darin, den Religionslehrer zum Dialog und zur Zusammenarbeit mit Eltern und Priestern zu befähigen, hierzu Hilfestellungen anzubieten sowie konkrete Kontaktformen aufzuzeigen und zu erproben.

2. Es kann in der Fort- und Weiterbildung nicht nur um eine Erweiterung der Sachkompetenz des Religionslehrers gehen, so wichtig diese ist. Notwendig ist vor allem die Förderung seiner Spiritualität, die ihn in die Lage versetzt, sich den unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen auszusetzen, ohne dabei seine Identität zu verlieren, den Dienst der Vermittlung zu leisten, ohne dabei einseitig oder unverbindlich zu werden. Gefordert ist eine Spiritualität, die es dem Religionslehrer ermöglicht, Gott und den Menschen treu zu bleiben, Zeuge und Informant in einer Person zu sein. Gerade in seiner Zeugenfunktion soll der Religionslehrer bestärkt werden. Mein Vorgänger Papst Paul VI. hat in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Nuntiandi ausdrücklich darauf verwiesen, daß der Mensch von heute »lieber auf Zeugen als auf Gelehrte (hört), und wenn er auf Gelehrte hört, dann deshalb, weil sie Zeugen sind« (Paul VI.: Evangelii Nuntiandi, 41) Gerade das Zeugnis des Lebens ist in dem pluralen Sinnangebot, das heute an die Jugendlichen ergeht, entscheidend.

3. Eine größere spirituelle Kompetenz wird den Religionslehrer auch befähigen, die seelsorgliche Dimension seines Wirkens stärker als bisher wahrzunehmen. In dieser Aufgabe können die Jugendlichen anders und tiefer erreicht werden, als dies im Religionsunterricht selbst möglich ist.

Schließlich möchte ich Ihnen und durch Sie allen Religionslehrern der Diözese Graz-Seckau und der Republik Österreich, danken für Ihnen treuen Dienst. Ich ermuntere Sie alle, diesen Dienst auch weiterhin in der Treue Gott und den Menschen gegenüber zu tun. Hierzu erteile ich Ihnen von Herzen meinen Apostolischen Segen.

 

© Copyright 1991 - Libreria Editrice Vaticana

 



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